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Kosten

Ich Verfüge über die Praxisbewilligung im Kanton Aargau. Bei einer ärztlichen Anordnung für die psychologische psychotherapeutische Behandlung werden meine Leistungen von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Auf Wunsch und ohne ärztliche Anordnung ist die Abrechnung über die Zusatzversicherung oder die Selbstzahlung möglich. Die Abrechnung der Leistungen wie auch der Rechnungsversand erfolgen über die Ärztekasse.

Kostenübernahme durch Versicherungen

Abrechnung via Grundkrankenkasse

  • Die psychotherapeutische Behandlung kann mit einer ärztlichen Anordnung über die Grundversicherung (OKP) verrechnet werden. Dabei wird der aktuelle Tarmed-Tarif angewendet. Erfolgt die Absage einer Sitzung erst innerhalb von 24h vorher, wird Sie in Rechnunggestellt und nicht von der Grundversicherung übernommen.


Privat zahlende KlientInnen

  • Privat zahlende KlientInnen zahlen ihre Behandlungen selber. Sie sind weder an eine ärztliche Anordnung oder eine Zusatzversicherung gebunden und können die Leistungen frei auswählen. Bei den Kosten für Selbstzahlende halte ich mich an die Empfehlungen der FSP. Die Kosten sind 180 Fr. pro 60 Minuten . Das Erstgespräch dauert ungefähr 75 Minuten und wird nach Aufwand abgerechnet. Therapeutische telefonische Kontakte, Emails und Berichte werden entsprechend verrechnet. Erfolgt die Absage einer Sitzung erst innerhalb von 24h vorher, wird Sie in Rechnung gestellt.


Abrechnung via Zusatzversicherung

  • Einige Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die Kosten von ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen. Bitte kontaktieren Sie vorrangig Ihre persönliche Zusatzversicherung, um sicherzustellen, welche Kosten ihre Versicherung übernehmen wird. Erfolgt die Absage einer Sitzung erst innerhalb von 24h vorher, wird Sie in Rechnunggestellt und nicht von der Grundversicherung übernommen.

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