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Kosten

Ich Verfüge über die Praxisbewilligung im Kanton Aargau. Bei einer ärztlichen Anordnung für die psychologische psychotherapeutische Behandlung werden meine Leistungen von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Auf Wunsch und ohne ärztliche Anordnung ist die Abrechnung über die Zusatzversicherung oder die Selbstzahlung möglich. Die Abrechnung der Leistungen wie auch der Rechnungsversand erfolgen über die Ärztekasse.

Kostenübernahme durch Versicherungen

Abrechnung via Grundkrankenkasse

  • Die psychotherapeutische Behandlung kann mit einer ärztlichen Anordnung über die Grundversicherung (OKP) verrechnet werden. Dabei wird der Tarmed-Tarif angewendet. Der Tarif ist aktuell auf 2.58 Franken pro Minute festgelegt.


Abrechnung via Zusatzversicherung​

  • Einige Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die Kosten von ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen. Bitte kontaktieren Sie vorrangig Ihre persönliche Zusatzversicherung, um sicherzustellen, welche Kosten ihre Versicherung übernehmen wird. 

  • Ab dem 1. März 2023 übernimmt die CSS nur noch Leistungen über die Grundversicherung auf ärztliche Anordnung. 

 
Privat zahlende KlientInnen​

  • Privat zahlende KlientInnen zahlen ihre Behandlungen selber. Sie sind weder an eine ärztliche Anordnung oder eine Zusatzversicherung gebunden und können die Leistungen frei auswählen.

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